Im März 1955 wurde dem Mühlenbesitzer August Vogel das Staurecht und damit die Möglichkeit, seine Mühle durch Wasserkraft antreiben zu lassen, entzogen. Als Grund wurden die Beeinträchtigungen der Fischwirtschaft genannt. Außerdem strebte der Rat des Kreises die Trockenlegung der Nieplitzwiesen an, auf denen Landwirtschaft betrieben werden sollte. Vogel erreichte noch einen Aufschub bis Oktober 1957.